Wir nehmen Ihre Bildungsschecks an
Das Land NRW fördert berufliche Weiterbildung alle zwei Jahre bis zu 500,- Euro.
Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.
Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobbern sowie Frauen und Männer in Elternzeit.
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können den Bildungsscheck in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen.
Ebenso können Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck nutzen.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Qualifizierungsinhalte können beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Für weitere Informationen schauen Sie bitte hier. Dort können Sie auch direkt online prüfen, ob Sie einen Bildungsscheck erhalten können.

